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AGB's

Durch die Teilnahme an einem unserer Kurse oder der Vereinbarung von Fahrstunden, akzeptieren Sie die untenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Finanzielles

Die ausgeschriebenen Preise sind sofort bar, mit Karte oder TWINT zu bezahlen. Es werden höchstens Schulden von Fr. 300.00 akzeptiert. Wir können Sie nur weiter ausbilden oder zur Prüfung begleiten, wenn unsere Dienstleistungen vollständig bezahlt sind. Möchten Sie eine Zahlung per Rechnung vornehmen, so ist dies möglich.

Bussgelder

Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht wurden, sind auch vom Verursacher zu bezahlen.

Fahrstunden

Bitte planen Sie ihre Fahrstunden frühzeitig und verbindlich. Terminverschiebungen oder Absagen können wir bis 2 Tage vor dem vereinbarten Termin entgegen nehmen. Kurzfristigere Absagen, bei denen wir die Fahrstunde nicht wiederbesetzen können, müssen wir verrechnen. Dies gilt auch für die erste Fahrstunde. Ausnahmsweise kann der Fahrlehrer ein einziges Mal pro Ausbildung eine kostenlose kurzfristige Absage genehmigen. Absagen haben immer telefonisch zu erfolgen. Sollten Sie den Lernfahrausweis verloren oder abgegeben haben, teilen Sie  dies vor Beginn der nächsten Fahrstunde Ihrem Fahrlehrer mit. 

Fahrstunden

Pro Termin nehmen wir uns immer die vereinbarte Lektionsdauer Zeit für Sie. Während den Fahrstunden fahren keine andern Fahrschüler mit.  Der Treffpunkt und der Endpunkt jeder Fahrstunde ist mit dem Fahrlehrer abzusprechen. 

Kursabsagen

Anmeldungen zu Kursen sind verbindlich.  Bei Abmeldungen von Kursen können Sie sich bis eine Woche vor dem Kurs ohne Kostenfolge ab- oder ummelden. Bei einer späteren Ab- oder Ummeldung verrechnen wir ihnen Fr. 50.00 als Umtriebsentschädigung. Bei Nichterscheinen verrechnen wir ihnen den vollen Kurspreis.

 

Drogen

Fahrten unter Beeinflussung von Drogen sind illegal und auch lerntechnisch sinnfrei Um die Fahrlehrer zu schützen, behalten wir uns das Recht vor, Sie ohne Vorwarnung jederzeit einem Drogenschnelltest (Speicheltest) zu unterziehen. Im Falle eines positiven Befundes wird die Fahrstunde und der Drogenschnelltest verrechnet.

Prüfung

Nachdem Sie mit ihrem Fahrlehrer die Anmeldung zur Prüfung besprochen haben, vereinbart der Fahrlehrer in Zusammenarbeit mit der MFP einen passenden Termin. Der Termin wird ihnen in der darauffolgenden Fahrstunde mitgeteilt. Falls Sie diese Fahrstunde aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen können oder Sie gar keine weiteren Fahrstunden mehr abgemacht haben, liegt es in ihrem Verantwortungsbereich, sich bei uns über den Zeitpunkt des Prüfungstermins zu erkundigen. Kosten, welche anfallen, weil Sie wegen Unkenntnis des Prüfungstermins nicht zur Prüfung erscheinen, gehen zu ihren Lasten. Die Abmeldung von der Führerprüfung kann ausschliesslich durch den Lernfahrer vorgenommen werden. Die Führerprüfung Kat. B wird mit 120 Minuten verrechnet.

 

Personalien

Melden Sie Änderungen Ihrer Personalien unverzüglich Ihrem Fahrlehrer.

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